MPU

Wann wird eine MPU angeordnet?

Die Anordnung einer MPU erfolgt entweder nach erheblichen oder wiederholtem Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften oder wenn die örtliche Verwaltungsbehörde berechtigte Zweifel an der Fahrtauglichkeit hat (geistige/körperliche Eignung).

Mit Sicherheit wird eine MPU angeordnet:

  • bei mehrfachen Alkoholverstößen im Straßenverkehr
  • ab 1,6 Promille Alkohol am Steuer
  • bei 8 Punkten in Flensburg
  • bei einer Kombination aus Alkoholverstoß und Punkten in Flensburg
  • bei Straftaten
  • bei körperlichen Gebrechen
  • bei Fahren unter Drogeneinfluss

Alkohol am Steuer ist übrigens der häufigste Grund für die Anordnung einer MPU.

Wie läuft die MPU ab?

Die MPU hat zwei Teile: Die medizinische Untersuchung und die psychologische Untersuchung.

Im medizinischen Teil wird die betroffene Person daraufhin untersucht, ob sie die körperlichen Voraussetzungen für das Führen eines Fahrzeugs erfüllt. Dazu gehört auch ein Reaktionstest. Der medizinische Check dauert etwa eine Stunde.

Im zweiten Teil der MPU, dem psychologischen Gespräch, will der Tester wissen, ob die betroffene Person ihre Einstellung als beispielsweise notorischer Raser oder Alkoholkonsument geändert und ihr Verhalten dahingehend verbessert hat. Das Gespräch dauert etwa eine dreiviertel Stunde. Kooperation und Einsicht sind essentiell für ein positives Gutachten. Wird das Gespräch vom Gutachter vorzeitig beendet ist dies ein sicheres Indiz dafür, dass die betroffene Person durchgefallen ist.

Nach etwa 10 Tagen erhält der Betroffene in der Regel das MPU Gutachten von der Begutachtungsstelle. Wenn es positiv ausfällt, kann die betroffene Person das Gutachten ihrer Führerscheinstelle vorlegen und ihren Führerschein neu beantragen.

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