
Klasse AM
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Sonstige Informationen
- Mindestalter: 15
- Eingeschlossene Klassen: –
- Vorbesitz: –
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
Öffnungszeiten & Anmeldung
Montag - Donnerstag
10:00- 18:00 Uhr
Freitag:
10:00 - 16:00 Uhr
PAUSE:
13:00 - 13:30 Uhr