Führerscheinklassen

Mofa

  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
  • maximal 25 km/h bbH,
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Passbild

Sonstige Informationen

  • Mindestalter: 15
  • Eingeschlossene Klassen: –
  • Vorbesitz: –
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung

bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

Klasse AM

a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Nachweis

Sonstige Informationen

  • Mindestalter: 15
  • Eingeschlossene Klassen: –
  • Vorbesitz: –
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung


bbH =
bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

Klasse A1

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Nachweis

Sonstige Informationen

  • Mindestalter: 16
  • Eingeschlossene Klassen: AM
  • Vorbesitz: –
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

B196

(Nur in Deutschland gültig)

So geht’s:

  • mind. 25 Jahre
  • mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
  • 4 x 90 Minuten Theorieunterricht
  • mind. 5 x 90 Minuten Praxis
  • Stadt, Grundfahraufgaben, ÜL, AB

Dein Vorteil:

  • Keine Theorieprüfung
  • Keine Praxisprüfung

Gefahren werden dürfen:

  • Krafträder bis 125 ccm Hubraum
  • max. 11 kw Motorleistung
  • max. 0,1 kw/kg

Auswählbar zwischen Schaltung und Automatik.

Wenn du dich anmeldest und wartest, bis wir eine Gruppe von 5 Teilnehmern haben, zahlst du nur 699 €.

Wenn du nicht warten möchtest, kannst du für 799 € sofort loslegen.

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Nachweis

Sonstige Informationen

  • Mindestalter: 18
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1
  • Vorbesitz: –
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Klasse A

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Nachweis

Sonstige Informationen

Mindestalter:

    • zu a) 24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
    • zu b) 21
  • Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
  • Vorbesitz: –
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Klasse B

Kraftwagen bis 3,5 t zG

  • Mitführen von Anhängern
    • Alle Anhänger bis 750 kg zG,
    • bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Nachweis

Sonstige Informationen

  • Mindestalter: 18/172)
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L
  • Vorbesitz: B
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

zG = zulässige Gesamtmasse

2) 17 Jahre Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden. Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“, b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. zG = zulässige Gesamtmasse

Klasse BF 17

Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden!

Kraftwagen bis 3,5 t zG

  • Mitführen von Anhängern
    • Alle Anhänger bis 750 kg zG,
    • bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Unterlagen für die Begleitpersonen (pro Begleitperson)
    • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
    • Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
    • Anlage „Begleitperson“ (Ausgefülltes Formular)

Sonstige Informationen

  • Mindestalter: 17
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L
  • Vorbesitz: B
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

 

zG = zulässige Gesamtmasse

Die Fahrausbildung kann mit einem Schaltgetriebe und Automatikgetriebe kombiniert werden. Die praktische Prüfung kann mit Automatikgetriebe stattfinden. Es entstehen keine Einschränkungen im Führerschein.

Klasse BE

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Nachweis

Sonstige Informationen

  • Mindestalter: 18/172)
  • Vorbesitz: B
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: Praktische Prüfung

 

2) 17 Jahre

Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

zG = zulässige Gesamtmasse

Klasse B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.

Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Passbild
  • Personalausweis oder Reisepass

Sonstige Informationen

  • Mindestalter: 18/172)
  • Vorbesitz: –
  • Ausbildung: Theorie und Praxis
  • Prüfung: –

2) 17 Jahre

Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

zG = zulässige Gesamtmasse