Führerscheinklassen

Mofa
- einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor,
- maximal 25 km/h bbH,
- Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
Sonstige Informationen
- Mindestalter: 15
- Eingeschlossene Klassen: –
- Vorbesitz: –
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

Klasse AM
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Nachweis
Sonstige Informationen
- Mindestalter: 15
- Eingeschlossene Klassen: –
- Vorbesitz: –
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

Klasse A1
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Nachweis
Sonstige Informationen
- Mindestalter: 16
- Eingeschlossene Klassen: AM
- Vorbesitz: –
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

B196
(Nur in Deutschland gültig)
So geht’s:
- mind. 25 Jahre
- mind. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
- 4 x 90 Minuten Theorieunterricht
- mind. 5 x 90 Minuten Praxis
- Stadt, Grundfahraufgaben, ÜL, AB
Dein Vorteil:
- Keine Theorieprüfung
- Keine Praxisprüfung
Gefahren werden dürfen:
- Krafträder bis 125 ccm Hubraum
- max. 11 kw Motorleistung
- max. 0,1 kw/kg
Auswählbar zwischen Schaltung und Automatik.
Wenn du dich anmeldest und wartest, bis wir eine Gruppe von 5 Teilnehmern haben, zahlst du nur 699 €.
Wenn du nicht warten möchtest, kannst du für 799 € sofort loslegen.

Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Nachweis
Sonstige Informationen
- Mindestalter: 18
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1
- Vorbesitz: –
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Klasse A
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Nachweis
Sonstige Informationen
Mindestalter:
-
- zu a) 24 bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
- zu b) 21
- Eingeschlossene Klassen: AM, A1, A2
- Vorbesitz: –
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zG
- Mitführen von Anhängern
- Alle Anhänger bis 750 kg zG,
- bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Nachweis
Sonstige Informationen
- Mindestalter: 18/172)
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
- Vorbesitz: B
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
zG = zulässige Gesamtmasse
2) 17 Jahre Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden. Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“, b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. zG = zulässige Gesamtmasse

Klasse BF 17
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden!
Kraftwagen bis 3,5 t zG
- Mitführen von Anhängern
- Alle Anhänger bis 750 kg zG,
- bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Unterlagen für die Begleitpersonen (pro Begleitperson)
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- Kopie des Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
- Anlage „Begleitperson“ (Ausgefülltes Formular)
Sonstige Informationen
- Mindestalter: 17
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
- Vorbesitz: B
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
zG = zulässige Gesamtmasse

Die Fahrausbildung kann mit einem Schaltgetriebe und Automatikgetriebe kombiniert werden. Die praktische Prüfung kann mit Automatikgetriebe stattfinden. Es entstehen keine Einschränkungen im Führerschein.

Klasse BE
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Nachweis
Sonstige Informationen
- Mindestalter: 18/172)
- Vorbesitz: B
- Ausbildung: Praxis
- Prüfung: Praktische Prüfung
2) 17 Jahre
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
zG = zulässige Gesamtmasse

Klasse B96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
Sonstige Informationen
- Mindestalter: 18/172)
- Vorbesitz: –
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: –
2) 17 Jahre
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
zG = zulässige Gesamtmasse