
Klasse L
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Sonstige Informationen
- Mindestalter: 16
- Eingeschlossene Klassen: –
- Vorbesitz: –
- Ausbildung: Theorie
- Prüfung: Theorieprüfung
Öffnungszeiten & Anmeldung
Montag - Donnerstag
09:30- 18:00 Uhr
Freitag:
09:30 - 15:30 Uhr
PAUSE:
13:00 - 13:30 Uhr