Kraftwagen bis 3,5 t zG
- Mitführen von Anhängern
- Alle Anhänger bis 750 kg zG,
- bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Benötigte Unterlagen
- Biometrisches Passbild
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt
- Sehtest
- Kurs über lebensrettende
Sofortmaßnahmen am Unfallort
Sonstige Informationen
- Mindestalter: 18/172)
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
- Vorbesitz: B
- Ausbildung: Theorie und Praxis
- Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
2) 17 Jahre
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
a) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf “Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“,
b) dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
c) einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
zG = zulässige Gesamtmasse