ASF – Aufbauseminar für anfänger

Was ist ein Aufbauseminar

Das Aufbauseminar für Fahranfänger ist ein Seminar, welches den Teilnehmern helfen soll, sich im Straßenverkehr richtig zu verhalten. Dabei geht es um die Wahrnehmung, Einschätzung und Vermeidung von Gefahren sowie ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten. Auch andere Dinge wie Emotionen beim Autofahren und die Beherrschung des Fahrzeugs sind Inhalte des Aufbauseminars.

Ein Aufbauseminar für Fahranfänger müssen Autofahrer absolvieren, die innerhalb der gesetzlichen Probezeit auffällig geworden sind.

Das Aufbauseminar wird auch oftmals Nachschulung genannt.

Wie läuft das Aufbauseminar ab und was sind die Inhalte?

Das Aufbauseminar besteht aus vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt. Die Sitzungen dauern jeweils 135 Minuten und werden in einem Zeitraum von  wei bis vier Wochen abgehalten. Die Teilnehmeranzahl muss zwischen 6 und 12 Fahranfängern liegen.
Die Beobachtungsfahrt dauert 30 Minuten und wird zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gemacht.

1. Sitzung:

  • Vorstellung der Teilnehmer
  • Welche Erwartungen haben die Teilnehmer?
  • Warum ist man hier? (wegen welchem Verstoß)
  • Was soll das Aufbauseminar bringen?
  • Was macht eine/n gute/n Fahrer/in aus?
  • Weiterer Ablauf des Aufbauseminars


Beobachtungsfahrt:

  • Jeder Teilnehmer fährt 30 Minuten
  • 2 andere Teilnehmer fahren mit
  • Die Fahrt hat keinen Prüfungscharakter
  • Beobachtungen des Verkehrs und des Fahrers
  • (was hat er falsch gemacht, wie hat er sich verhalten?)
  • Auswertung der Beobachtungen

2. Sitzung:

  • Die Fahrgruppen berichten von der Beobachtungsfahrt
  • Austauschen von Erfahrungen mit gefährlichen Situationen
    (eigene Erlebnisse)
  • Wie entstehen gefährliche Situationen, wie kann man sie vermeiden?

3. Sitzung:

  • Was haben wir inzwischen gelernt / was ist uns aufgefallen?
  • Ursachen und Lösungen zu gefährlichen Situationen
  • Thema Disko-Unfälle und Alkohol am Steuer
  • Wie schafft man es Verkehrsregeln einzuhalten

4. Sitzung:

  • Wie geht es in der Probezeit weiter?
  • Inwiefern werde ich mein Verhalten im Verkehr verändern?
  • Was haben wir gelernt? Rückblick auf das Seminar

Wer muss ein Aufbauseminar für Fahranfänger machen?

Ein Aufbauseminar wird angeordnet, wenn man während der Probezeit auffällig geworden ist, und entweder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begangen hat.

Was sind A- und B-Verstöße?

A- und B-Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die mit einem Bußgeld ab 40 Euro und mindestens einem Punkt in Flensburg verknüpft sind.

Als A-Verstöße (schwere Verstöße) gelten:

  • Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h (innerorts oder außerorts)
  • Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze
  • Rotlichtmissachtung
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Überholen im Überholverbot.
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
  • Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens
  • Nötigung
  • Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen
  • verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • zu dichtes Auffahren
  • “Geisterfahren” auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, sowie Wenden und
    Rückwärtsfahren (das gilt auch für die Zu- und Abfahrten)

Als B-Verstöße (leichtere Verstöße) gelten:

  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • erlöschen der Betriebserlaubnis (seit 01.03.2007-zuvor A-Verstoß)
  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen
  • Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
  • Kennzeichenmissbrauch
  • ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer
  • verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen
  • mit abgefahrenen Reifen gefahren
  • Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus
  • Benutzung des Mobiltelefons, während der Benutzung eines Kraftfahrzeuges
    (Motor an)

Die angegebenen Verstöße sind nur eine Auswahl, die komplette Liste kann dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) entnommen werden.

Öffnungszeiten

Montag
10:00 - 18:00 Uhr
Dienstag
10:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
10:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag
10:00 - 18:00 Uhr
Freitag
10:00 - 16:00 Uhr
Pause
13:00 - 13:30 Uhr

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